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Urheberrecht

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Anzahlung des Gastes, gemäß der Buchungsbestätigung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, das Haus bereitgestellt worden ist. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nach Punkt 4 der AGB.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Hauses dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.

 

4. b) Im Falle einer Stornierung durch den Mieter ist Dieser zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens verpflichtet:

 

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

 

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Ferienhauses hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Haus kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen.

 

7. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

 

8. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

9. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleich- oder höherwertig sind.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

10. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Solingen

 

Quellverweis: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

                       DeHoGa- Muster-AGB